Update 26.05.2020
Update 09.05.2020
Erweiterte Zugangsregelung für die Pusteblume
In einer ersten Stufe werden
ab Donnerstag, dem 14.5.2020, alle Vorschulkinder, die eine Bildungs- und Teilhabe-Anspruchsberechtigung haben (besonders zu fördernde
Kinder, die vom Kreis Lippe anerkannt sind), zusätzlich zu den bisher betreuten Kindern in der Pusteblume betreut werden können. Auch
Kinder mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) haben ab o.g. Termin einen Anspruch auf Betreuung. Im Bedarfsfall bitten wir betroffene
Eltern um eine (telefonische) Kontaktaufnahme mit der Einrichtung bis zum 13. Mai.
Erst in einer zweiten Stufe zum 28.5.2020
kommen die weiteren Vorschulkinder dazu. Weitere Öffnungen im Juni – voraussichtlich immer im 14-Tage-Rhythmus – sollen von den Entwicklungen
des Infektionsgeschehens sowie von zu erwartenden Studienergebnissen abhängig gemacht werden.
Unsere Betreuungssituation in
der Einrichtung wird sich personell verändert darstellen, da einige unserer Mitarbeiterinnen auch zur Corona-Risiko-Gruppe zählen.
Das heißt, dass eventuell andere Mitarbeiterinnen die gewohnten Gruppenverantwortlichen ersetzen.
Bei den jetzt geplanten Veränderungen
bitten wir alle betroffenen Eltern um Verständnis. Es werden sicher noch schwierige Wochen, tun wir unser Bestes, um für unsere Kinder
da zu sein, so gut es geht. Scheuen sie sich auch nicht, uns bei besonderen, schwierigen Situationen anzusprechen, wir suchen dann
zumindest gemeinsam nach einer Lösung.
Essensgelderstattung
Auf Grund der gegebenen Kostenstruktur, dass ¾ des gezahlten
Essensgeldes zur Deckung der laufenden Personalkosten in der Hauswirtschaft aufgewendet werden, hat der Kirchenvorstand der ev.-ref.
Johannesgemeinde Kachtenhausen Folgendes beschlossen:
- auf Antrag wird ein Viertel
des gezahlten Essensgeldes für die Monate April und Mai erstattet
- eine Rückzahlung erfolgt
auch für alle anderen Monate bis zum Ende des laufenden FZ-Jahres, wenn noch kein Regelbetrieb für die betroffenen Essenskinder
möglich ist
- ein Antrag auf Erstattung für die Monate April und Mai ist bis zum 15. Mai
telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg an das FZ oder das Gemeindebüro formlos zu stellen
- die Rückzahlungen erfolgen dann ab dem 18. Mai.
Auch hier bitten wir die betroffenen Eltern um Verständnis, dass wir als kleine Kirchengemeinde kaum finanziellen Spielraum haben, anders zu verfahren, es sei denn zu Lasten der Mitarbeiterinnen. Bei besonderen Härtefällen besteht allerdings die Möglichkeit einer unbürokratischen Sonderregelung, dann bitte Kontakt zu P. Dirk Gerstendorf aufnehmen.
Wieder Gottesdienste ab 10. Mai
Ab 10. Mai werden im Rahmen der beschlossenen Lockerungen wieder Gottesdienste in der Johanneskirche stattfinden. Natürlich werden dabei alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die in der jetzigen Situation angebracht sind. So wird genügend Abstand zwischen den Stühlen eingerichtet, es gibt zwei Handdesinfektionsspender und auf den Händedruck nach dem Gottesdienst wird ebenfalls verzichtet.
Wichtig: Das Gemeindezentrum bleibt für die Gruppen und Kreise weiter geschlossen!
Update 22.04.2020
Information
Essensgeld Familienzentrum
Es sind einige Anfragen von Eltern eingegangen betreffs des Essensgeldes für die Kinder im Familienzentrum.
Es stellt sich verständlicherweise für viele die Frage: Ein Großteil der Kinder wird im FZ nicht betreut, isst dort nicht – aber das
Essensgeld wird weiterhin eingezogen? Gibt es eine Erstattung und wenn, ab wann?
Dazu einmal die grundlegende Auskunft, dass der KV
zur Zeit nicht tagen kann, aber sich, sobald es möglich ist, dieser Frage annehmen und eine Entscheidung dazu treffen wird. Bis dahin
bitten wir noch um Geduld, ein genauer Zeitpunkt lässt sich (noch) nicht benennen.
Folgende Hintergrundinformationen sind aber
vielleicht schon mal hilfreich: Es werden nur ca. ¼ der Essensgeldeinnahmen für Lebensmittel ausgegeben, ¾ der Gelder werden für die
Personalkosten der Hauswirtschaft aufgewendet. Unsere Hauswirtschafterinnen sind normal weiterbeschäftigt, wie im übrigen alle andern
Mitarbeitenden im FZ auch. Sie werden auch gebraucht für die Versorgung der Notbetreuung, deren Umfang ja auch aktuell ständig ausgebaut
wird.
Das heißt, dass maximal über ein Viertel der gezahlten Gelder nachzudenken sein wird, ob hier eine Erstattung stattfinden kann.
Wir wissen, dass eine ganze Reihe von Familien oder Alleinerziehenden im Moment sicher auch finanziell besonders belastet sind, aber
solange wir es schaffen, dass jede/r einen vertretbaren Teil beisteuert, um in der Situation klar zu kommen, ist schon viel gewonnen.
Wir mühen uns, ihnen möglich bald Konkreteres sagen zu können und wie verfahren werden soll.
Allen eine besonnene und behütete Zeit!
Update 20.04.2020
ab Donnerstag, dem 23. April 2020, wird die bisher geltende Liste mit 10 Berufsgruppen der „kritischen Infrastruktur“, die ihre Kinder in unsere Notbetreuung schicken durften, um weitere 19 Berufsgruppen erweitert. Aus Anlage 1 und Anlage 2 sind die betreffenden Berufsgruppen ersichtlich. Wie bisher, hat der Arbeitgeber mit einer Bescheinigung, die beim NRW-Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration aus dem Internet heruntergeladen werden kann, zu bestätigen, dass ein Anspruch auf die Kindernotbetreuung besteht. Diese Bescheinigung ist zur Einrichtung mitzubringen.
Wir bitten die betroffenen Eltern, sich in der Zeit von Montag, 20. bis Mittwoch 23. April, kurz in der Pusteblume telefonisch oder per E-Mail anzumelden, damit wir unsere Maßnahmen auf den zu erwartenden Bedarf einstellen können (Hygienestandards, Personaleinsatz).
Ab Montag, 27. April 2020, haben auch alle Alleinerziehenden die Berechtigung,
ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Auch hier bitten wir um eine Anmeldung bis zum 24.4. aus den genannten Gründen.
Familienzentrumsabschlussfahrt
vom 8. – 10. Mai: Auch unsere Abschlussfahrt mussten wir aufgrund der Corona-Pandemie absagen. Ob und wie eine Alternative möglich
ist, lässt sich zur Zeit noch nicht sagen, aber wir werden jedenfalls versuchen, eine zu finden.
Sollten noch Fragen bestehen,
scheuen sie sich nicht, das Familienzentrum – Telefon 79226 – oder das Gemeindebüro – Telefon 71235 – zu kontaktieren. Wir sind gerne
für sie als Ansprechpartner da.
Es ist für uns alle eine ungewohnte und oftmals sicher auch schwierige Situation. Lassen sie uns – wie auch sonst - zusammen stehen in diesen Zeiten, einander stärken und stützen mit der schönen Ermutigung, die Gott uns zuspricht: „Denn ich habe euch nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ (2. Timotheus 1,7)
Allen
eine besonnene und behütete Zeit!
Update 27.03.2020
Wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, dass unsere Mitarbeiterinnen nicht mehr in vorsorglicher Quarantäne sein werden. Der Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt. Das bedeutet, dass wir ab dem 30.03.2020 eine Notbetreuung anbieten können für die Kinder, von denen mindestens ein Elternteil zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“ gehört und die diesen Bedarf haben.
Die Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur ist mit dem Arbeitgeber abzuklären und durch ein entsprechendes
Formblatt, das er ausfüllt, nachzuweisen. Dieses Formblatt ist mitzubringen. Die Kinder selbst müssen selbstverständlich auch symptomfrei
sein. Damit wir den Personaleinsatz planen können, ist es Voraussetzung, dass zu betreuende Kinder über das Gemeindebüro angemeldet
werden. Das Gemeindebüro ist per E-Mail: info@johanneskirche-kachtenhausen.de oder Telefon: 05232/71235, oder Fax: 05232/71368 jederzeit
erreichbar.
Für die angemeldeten Kinder steht dann ab Montag, 30.3.2020, ab 7.00 Uhr eine Notbetreuung zur Verfügung. Dies gilt
für die gesamte Woche mit den gewohnten Öffnungszeiten. Auch die mittägliche Versorgung ist sichergestellt.
Es besteht auch – nach
individueller Absprache – für die betreffenden Kinder die Möglichkeit einer Wochenendbetreuung. Dazu bitte auch die Anmeldung über
das Gemeindebüro. Wir bitten darum, wenn die Kinder gebracht werden, an der Tür zu klingeln. Die Kinder werden dann im Windfang abgeholt.
Ebenso wird bei der Abholung verfahren.
Wir wissen, dass es für alle Eltern und Kinder im Moment nicht einfach ist. Wir wünschen allen die Kraft, die sie brauchen, Geduld miteinander, Besonnenheit im Alltag.
Sollten noch irgendwelche Fragen oder Unsicherheiten bestehen, scheuen sie sich nicht, im Gemeindebüro anzurufen, wir werden dies sicher gemeinsam klären können.
Update 21.03.2020
Die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kinderbetreuung für Eltern und Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, haben sich mit Erlass vom 20. März 2020 geändert. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass ab dem 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in der Woche und nun auch an den Wochenenden in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts – organisiert werden kann. Es reicht dann aus, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Da sich unser Team aktuell immer noch in vorsorglicher Quarantäne befindet, kann im Familienzentrum "Pusteblume" zur Zeit keine Notgruppe angeboten werden! Die Kirchengemeinde Kachtenhausen kann aber im Bedarfsfall eine Betreuungsmöglichkeit in einer Nachbareinrichtung vermitteln.
Update 18.03.2020
Da sich unser Team aktuell in vorsorglicher Quarantäne befindet, kann im Familienzentrum "Pusteblume" zur Zeit keine Notgruppe angeboten werden! Die Kirchengemeinde Kachtenhausen kann aber im Bedarfsfall eine Betreuungsmöglichkeit in einer Nachbareinrichtung vermitteln.
Update 15.03.2020
Die Landesregierung
von NRW hat am Freitag, dem 13.03.20 angeordnet, dass aufgrund der aktuellen Situation u. A. auch die Kindertageseinrichtungen
ab Montag, dem 16.03.20 geschlossen bleiben. Das betrifft auch unser Familienzentrum "Pusteblume"!
Die Schließung wird, je nach der Gefährdungslage, mindestens bis zum Ende der Osterferien am 19. April andauern. Eine Notgruppe wird ab dem 16.03.20 eingerichtet, die sich AUSSCHLIESSLICH an Alleinerziehende und Familien in sog. Schlüsselberufen richtet, bei denen BEIDE Partner (bzw. der/die Alleinerziehende) in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und kritischen Infrastruktur wichtig sind.
Dies sind nach dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende Berufsgruppen: Arbeitskräfte aller Einrichtungen, die die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege, sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser, Entsorgung und ÖPNV), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Sollten Sie für diese Regelung in Frage kommen, melden Sie sich bitte beim Familienzentrum oder im Gemeindebüro der Kirchengemeinde.
Kontakt Gemeindebüro: Tel.: 05232-71235, Fax: 05232-71368, Mail: info@johanneskirche-kachtenhausen.de
Regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie auch auf
der Internetseite der Kirchengemeinde unter